Betrieblicher Ersthelfer

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Die Anzahl und die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern ist in Deutschland gesetzlich im § 10 Arbeitsschutzgesetz "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" geregelt, wobei erst die DGUV Vorschrift 1 genaue Angaben zu den Zahlen vorgibt. Grundsätzlich besteht für den Unternehmer immer die Pflicht zur sofortigen, wirksamen Ersten Hilfe. Dieser Pflicht ist an Büro- oder Onshore-Arbeitsplätzen auf Grund des vorhandenen Rettungsdienstes und der kurzen Hilfsfristen einfacher nachzukommen als an Offshore-Arbeitsplätzen. Offshore gilt die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer als Basisqualifikation.

Kurse

Hinweise: Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen. Soweit nicht anders angegeben, ist die Sprache während der Trainings Deutsch. Eine Durchführung auf Englisch ist nach vorherige Absprache möglich. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Kosten

Auf Anfrage.

 

 

 

 

Kursbeschreibung

Um im Ernstfall richtig handeln zu können sind Erste Hilfe Schulungen unerlässlich. Wir bieten die von den Berufsgenossenschaften anerkannte Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1 sowie die vorgeschriebenen Auffrischungen an. Die Ausbildungen werden von unseren eigenen zertifizierten Trainern durchgeführt und bei allen Firmenkunden über deren Berufsgenossenschaft abgerechnet.

Teilnehmerkreis

Alle Personen, die im Notfall helfen können wollen, Führerscheinbewerber/-innen (alle Klassen), Jugendgruppenleiter/-innen, Betriebshelfer/-innen, Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Medizinstudenten/-innen, Lehrer/-innen, Auszubildende mit Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs.

Voraussetzungen

Für den Grundkurs keine, für das Training ist der Nachweis des letzen Trainings bzw. des Grundkurses innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich.

Dauer

Grundkurs: 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten)
Refresher:   1 Tag (9 Unterrichtseinheiten)

Abschluss

DGUV Bescheinigung Erste Hilfe (Gültigkeit 2 Jahre) als  Zertifikat.